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Die Gemeinde wird verwaltet durch den 1. Bürgermeister und den Gemeinderat. Im Falle der Verhinderung wird dieser vertreten durch den 2. und 3. Bürgermeister.
Verschiedene Angelegenheiten sind kraft Gesetzes dem Gemeinderat vorbehalten.
Aber auch der 1. Bürgermeister ist für verschiedene Angelegenheiten selbst zuständig.
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