|
Die Informationen aus dem Einwohnermeldeamt werden veröffentlicht, sofern dieser Bekanntgabe nicht widersprochen wird.
Eine Veröffentlichung erfolgt unter gleichen Vorgaben auch im jeweils nächsten Mitteilungsblatt der Gemeinde, dem "Deininger Anzeiger"
Sollte ein Veröffentlichung solcher Mitteilungen (Geburten, Sterbefall, rundes Jubiläum) nicht gewünscht werden, ist eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung erforderlich.
Seite Drucken |