Für die Benutzung des Jugendmobils gelten folgende Vorgaben:
Die Verteilung der Kosten auf die Nutzer erfolgt nach den gefahrenen Kilometern. Neben den tatsächlichen Kosten ist auch eine Reparaturkostenrücklage in angemessener Höhe einzukalkulieren.
Bei einer Annahme von 10.000 Kilometer Jahresleistung wird vorläufig von Kosten je Kilometer von 0,35 € je km ausgegangen. Je nach tatsächlich angefallenen Kosten und Jahresfahrleistung können sich die Kosten entsprechend anpassen.Die vorgenannten Vertragsbedingungen können bei Vorliegen entsprechender Erfahrungen modifiziert werden. Die Gemeinde Deining wünscht allzeit angenehme und unfallfreie Fahrt.
Basis der rechtlichen Beziehungen zwischen Gemeinde und Benutzer ist ein Mietvertrag. Mit diesem Vertrag wird der Benutzer auch auf alle Bedingungen und Vorgaben konkret hingewiesen. Dies sind:
Einhaltung der StVO
Fahrzeug nicht überladen
Rauchverbot im Fahrzeug
Besenreine Rückgabe des Fahrzeugs (bei starkem Außenschmutz gewaschen)
Ersatz der Aufwendungen bei besonderer Verschmutzung des Fahrzeugs
Absolutes Alkoholverbot für den Fahrer
Der Fahrer muss mindestens über eine zweijährige Fahrpraxis verfügen
Alle Mitfahrer sind im Rahmen der normalen Haftpflichtversicherung abgesichert, eine Insassen-Haftpflichtversicherung ist nicht notwendig
Der Benutzer stellt die Gemeinde von jeglichen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen frei, die aus der Benutzung des Fahrzeugs entstehen können
Unverzügliche Schadensmeldung bei der Gemeinde oder deren Beauftragten. Um von vorneherein Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte vor jeder Fahrt der einwandfreie Zustand des Fahrzeugs überprüft werden (vorheriger Benutzer hat evtl. Schäden nicht angezeigt)
Für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Dieser Selbstbeteiligungsbetrag ist der Gemeinde vom Mieter zu ersetzen. Die Vollkasko ersetzt keine grob fahrlässig verursachten Schäden (z.B. Trunkenheit, Fahrerflucht, Überqueren der Kreuzung bei Rot usw.).
Die Termine werden von Ludwig Kaunz (Tel. 1644) verwaltet. Bei Termingleichheit entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung. Jugendarbeit hat Vorrang. Die Vereine sollten eine möglichst einvernehmliche Termingestaltung vornehmen.
Eine private Nutzung scheidet aus. Je mehr das Fahrzeug privat genutzt wird, desto schneller steht es den Vereinen nicht mehr zur Verfügung. Außerdem war es die Absicht der werbenden Firmen die Vereine und nicht die Privatleute zu unterstützen.
Standort und Schlüsselverwaltung: Kaunz Ludwig, Kugelgasse 6 , Deining. Bei Abholung der Schlüssel ist vom Mieter/Fahrer die "Übergabeverhandlung" bzw. der "Mietvertrag" auszufüllen und zu unterzeichnen. Bei besonderen Witterungseinflüssen im Winter wird das Fahrzeug auf dem Bauhofgelände untergestellt.
Das Fahrzeug wird von Herrn Ludwig Kaunz gepflegt und gewartet. Der Beauftragte achtet auch auf die Einhaltung der Wartungsintervalle und die TÜV-Prüfungen.
Die Fahrten und die gefahrenen Kilometer sind unter Angabe des Nutzers in ein Fahrtenbuch einzutragen.
Sämtliche Kosten werden von der Gemeinde zinslos vorfinanziert und zum Jahresende abgerechnet.